WLAN für Unternehmen: Café, Restaurant & Ferienwohnung
Du willst deinen Gästen WLAN anbieten? Hier erfährst du alles über Haftung, DSGVO, die richtige Technik und wie du einen professionellen QR-Code für dein Business erstellst.
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Die Rechtslage in Deutschland
Lange war öffentliches WLAN in Deutschland ein juristisches Minenfeld. Die sogenannte "Störerhaftung" machte Betreiber für alles verantwortlich, was Gäste über ihr Netz taten. Seit der Novelle des Telemediengesetzes (TMG) 2017 und dem DDG 2024 hat sich das grundlegend geändert.
Die gute Nachricht: Haftungsprivileg für WLAN-Betreiber
Seit 2017 gilt: Wer WLAN für die Öffentlichkeit bereitstellt, haftet grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen seiner Nutzer. Das Haftungsprivileg gilt ähnlich wie für Internetprovider – du bist ein Durchgangskanal, kein Täter.
Das schützt dich:
- • Du bist nicht verantwortlich, wenn ein Gast illegal Dateien herunterlädt
- • Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Gäste sind kaum noch durchsetzbar
- • Schadensersatzforderungen können nicht gegen dich gerichtet werden
- • Behörden können aber weiterhin eine Sperrung bestimmter Seiten verlangen
Einschränkungen und Pflichten:
- • Das WLAN darf nicht primär für illegale Zwecke bereitgestellt werden
- • Bei konkretem Verdacht auf schwere Straftaten kann Handlungspflicht entstehen
- • DSGVO und Datenschutzpflichten gelten weiterhin vollständig
- • Passwortschutz wird empfohlen (nicht zwingend vorgeschrieben)
Empfehlung: Diese Maßnahmen schützen zusätzlich
Auch wenn du nicht haften musst, empfehlen Rechtsanwälte folgende Maßnahmen – sie dokumentieren, dass du verantwortungsvoll handelst:
- Passwortschutz (schließt zufällige Nutzung durch Vorbeilaufende aus)
- Gäste-WLAN vom Firmennetz trennen
- Hinweis, dass illegale Nutzung verboten ist (Aushang oder Nutzungsbedingungen)
- Kurze Logs aufbewahren (7 Tage genügt) – nur für den Ernstfall
- Keine verdächtigen Aktivitäten wissentlich ignorieren
DSGVO: Was Betreiber beachten müssen
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt auch für dein Gäste-WLAN. Hier sind die relevanten Punkte:
Was du speichern darf und was nicht
- IP-Adressen: Werden vom Router in Logs erfasst. Das ist technisch notwendig und zulässig. Aufbewahrungsfrist: maximal 7 Tage, danach löschen.
- MAC-Adressen: Personenbezogene Daten laut EuGH. Dürfen nur gespeichert werden, wenn notwendig.
- E-Mail-Adressen für Login: Nur mit ausdrücklicher Einwilligung und Datenschutzerklärung.
- Surfverhalten: Darf grundsätzlich NICHT protokolliert werden.
Captive Portal und Nutzungseinwilligung
Viele Unternehmen nutzen ein Captive Portal – eine Webseite, die beim Verbinden automatisch erscheint. Gäste müssen dort Bedingungen akzeptieren. Das bietet mehrere Vorteile:
- Rechtssichere Einwilligung zu Nutzungsbedingungen
- Marketing-Möglichkeit (eigenes Logo, Angebote zeigen)
- E-Mail-Sammlung möglich (mit Opt-in)
- Nutzungsdauer begrenzen (z.B. 2 Stunden pro Tag)
Captive Portale erfordern spezielle Router-Hardware oder Software wie pfSense, DD-WRT oder kommerzielle Lösungen (z.B. Unifi von Ubiquiti).
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Die richtige Technik für dein Business-WLAN
Welcher Router für welchen Betrieb?
Kleine Café / Boutique (bis 20 gleichzeitige Nutzer)
Guter Consumer-Router reicht aus. AVM FritzBox 7590, TP-Link Archer AX73, Asus RT-AX88U. Budget: 100–250 €.
Mittleres Restaurant / Hotel (20–100 Nutzer)
Prosumer-/Business-Klasse. TP-Link Deco Business, Unifi AP Pro, Asus ExpertWiFi. Mehrere Access Points nötig. Budget: 500–2.000 €.
Großes Hotel / Konferenzzentrum (100+ Nutzer)
Enterprise-Lösungen. Unifi, Cisco Meraki, HPE Aruba. IT-Fachmann oder IT-Dienstleister empfohlen. Budget: 5.000+ €.
Gäste-WLAN vom Firmennetz trennen
Das ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit! Ein Gast darf keinen Zugriff auf deine Kassensysteme, Drucker, NAS oder interne Computer haben.
So richtest du es ein:
- FritzBox: WLAN → Gastzugang → Gastzugang aktivieren → eigene SSID und Passwort vergeben. Die Option "Heimnetz vor dem Gastzugang schützen" ist standardmäßig aktiv.
- TP-Link: Wireless → Guest Network → Enable Guest Network. "Allow guests to see each other and access my local network" muss deaktiviert sein.
- Asus: Guest Network → Enable → Access Intranet: Off.
Bandbreite begrenzen (QoS)
Ohne Begrenzung kann ein Gast die gesamte Internetverbindung für sich beanspruchen. Mit QoS (Quality of Service) setzt du Grenzen:
- FritzBox: WLAN → Gastzugang → Geschwindigkeit begrenzen auf X Mbit/s
- TP-Link: Guest Network → Bandwidth Control
- Empfehlung: 5–10 Mbit/s pro Gerät reicht für normales Surfen und Streaming (HD)
QR-Code professionell präsentieren
Im Café und Restaurant
Ein gut gestalteter QR-Code-Aufsteller gehört heute zur Ausstattung. Empfehlungen:
- Größe: Tischaufsteller A6 bis A5 (10×15 cm bis 15×21 cm)
- Laminierung: Schützt vor Feuchtigkeit und Flecken, aber Hochglanz kann Reflexionen erzeugen → Mattlaminat wählen
- Inhalte: WLAN-Name, QR-Code, kurze Scannanleitung ("Kamera drauf, verbinden!"), dein Branding/Logo
- Mehrsprachig: Bei internationalem Publikum: "Free WiFi – Scan to connect"
- Aufstellort: Augenhöhe am Tisch, bei der Kasse, am Eingang
In der Ferienwohnung
Gäste möchten WLAN sofort nach der Ankunft nutzen – ohne Suche und Tippfehler.
- QR-Code im Willkommensordner (neben Hausregeln und Notfallnummern)
- Als Aufkleber an der Schlüsselkassette oder am Router selbst
- Als kleines Schild im Schlafzimmer und Wohnzimmer
- Im Check-in-Dokument (PDF oder Ausdruck)
Im Büro und Co-Working-Space
- Empfang / Rezeption: Aufsteller mit QR-Code für Besucher
- Meetingräume: QR-Code an der Wand oder im Meeting-Guide
- Mitarbeiter-WLAN separat: Kein QR-Code öffentlich – nur intern weitergeben
- Gäste-WLAN alle 3 Monate rotieren (Passwort ändern, neuen Code erstellen)
Checkliste: Business-WLAN rechtssicher und professionell
Professionellen QR-Code erstellen
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